Umweltberatung. Genehmigungen. Rechtsvorschriften.
Ziel des Immissionsschutzes ist es Menschen, die Umwelt und Sachwerte/-güter langfristig vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Bei Änderungen von Anlagen hinsichtlich ihrer Lage, Beschaffenheit, der Verfahren, Veränderung von Stoffen sowie bei Kapazitätserweiterungen ist die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung zu prüfen. Sofern Ihre Anlage bereits unter die 4. BImSchV (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) fällt, sind die genannten Änderungen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wenn es um Immissionsschutz und umweltfreundliche Verfahren geht, bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen.
Immissionsschutz:
- Beratung zu umweltfreundlichen Verfahren und Entwicklungen
- Beste verfügbare Techniken (BVT)
- Dokumentationen
- Emissionserklärungen
- Genehmigungsanträge und Anzeigen nach BImSchG
- Genehmigungsmanagement / Nebenbestimmungsmanagement
- Lösemittelbilanzen
- Prüfung der Genehmigungspflicht von Anlagen
- Schulungen zum Immissionsschutz
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Unterstützung bei der Vorbereitung von medienübergreifenden Umweltinspektionen